Merkblatt
für zukünftige Zivildienstleistende und Helfer/innen im Freiwilligen Sozialen Jahr bei Leben mit Behinderung Hamburg
1. Zivildienst
Wenn Sie in Ihrem Zivildienst bei Leben mit Behinderung Hamburg arbeiten wollen, dann sollten Sie sich zuerst eine Wohngruppe oder Tagesstätte heraussuchen, dort anrufen und einen Termin für einen Besuch vereinbaren. Sie finden die Anschriften aller Einrichtungen in unserem Flyer "Zivildienst und Freiwilliges Soziales Jahr" und im Internet unter www.leben-mit-behinderung-hamburg.de. Sie können die Informationen auch von der Personalabteilung erhalten (Kontaktdaten siehe unten).
Bei Ihrem Besuch sprechen Sie mit Mitarbeiter/innen und Bewohner/innen, lernen alles kennen, können alles fragen und wissen dann, was Sie erwartet. Das Team der Einrichtung lernt Sie kennen und Sie und das Team können entscheiden, ob Sie Ihren Zivildienst dort ableisten sollen und wollen. Bitte besprechen Sie auch, wann Ihr Zivildienst beginnen soll.
Sie können auch zwei oder drei Wohngruppen und Tagesstätten besuchen.
Wenn Sie sich entschieden haben, bitte unverzüglich die Personalabteilung informieren. Sie füllt ein Formular "Vorschlag auf Einberufung" aus, das Sie unterschreiben müssen. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Personalabteilung. Das Formular geht dann mit anderen Unterlagen an das Bundesamt für den Zivildienst. Meistens kann der gewünschte Einberufungstermin erreicht werden. Das gilt auch, wenn Sie schon eine "Ankündigung zur Heranziehung zum Zivildienst" erhalten haben.
Wenn Sie Ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer noch nicht erhalten haben, sollten Sie dennoch alles mit der Personalabteilung besprechen und das Formular unterschrieben haben, damit sofort alle Unterlagen an das Bundesamt abgesendet werden können, wenn Ihre Anerkennung eintrifft.
Bitte bedenken Sie für Ihre weiteren Pläne, dass mit dem Einberufungstermin auch festgelegt wird, wann Ihr Zivildienst endet.
Zivildienstleistende erhalten – obwohl sie keine Soldaten sind – Sold:
Die Zahlung erfolgt zum 15. eines Monats auf das von ihnen angegebene Konto. Der Sold wird nach Kalendertagen berechnet:
| Soldstufe 1 | €9,41 / Tag* | |
|---|---|---|
| Soldstufe 2, ab dem 4. Dienstmonat | € 10,18 / Tag* | |
| Soldstufe 3, ab dem 7. Dienstmonat | € 10,95 / Tag* | |
| zuzüglich: Reinigungs-, Bekleidungsgeld | € 1,18 / Tag | |
| Verpflegungsgeld: | Frühstück | € 2,20 / Tag |
| Mittagessen | € 2,70 / Tag | |
| Abendessen | € 2,30 / Tag | |
| gesamt: | € 8,38 / Tag | |
| *Erhöhter Soldtagessatz ab 01.01.08 unter Vorbehalt der Gesetzesänderung |
Beispiel
| Soldstufe 1 | € 9,41 x 30 Tage = | € 282,30 |
| Bekleidungsgeld | € 1,18 x 30 Tage = | € 35,40 |
| Verpflegungsgeld | € 7,20 x 30 Tage = | € 216,00 |
| Summe | € 533,70 |
Hinzu kommen Mietzuschüsse (s.u.) und Fahrtkostenerstattungen. In der Regel erhalten Zivildienstleistende bei uns die HVV-ProfiCard, eine Fahrkarte für das Gesamtnetz des öffentlichen Nahverkehrs in Hamburg, die für alle Fahrten während des Zivildienstes in Hamburg gültig ist.
Zivildienstleistende, die in einer eigenen Wohnung, d.h. nicht mehr bei ihren Eltern leben, haben Anspruch auf einen Mietzuschuss.
Wenn Sie schon länger als 6 Monate vor Beginn des Zivildienstes in der eigenen Wohnung leben, erstattet die Unterhaltssicherungsbehörde (USB, s.u.) die Mietkosten in voller Höhe, höchstens jedoch € 298,59; bei einer Mietdauer von weniger als 6 Monaten vor Beginn des Zivildienstes werden 70 % der Mietkosten über-nommen, höchstens jedoch € 209,12. Wenn Sie erst nach Beginn des Zivildienstes in die eigene Wohnung ziehen (genauer: am zweiten Tag des Zivildienstes oder später), erhalten Sie keinen Mietzuschuss.
Übernimmt die USB nicht die vollen Mietkosten, wird der Restbetrag bis maximal € 256,00 von Leben mit Behinderung Hamburg getragen. Zu den Mietkosten zählen Miete, an den Vermieter zu zahlende Nebenkosten, Heizungs- und Stromkosten.
Als eigene Wohnung zählen auch als Untermieter gemietete Zimmer, z.B. in einer Wohngemeinschaft. Mit dem Antrag auf einen Mietzuschuss müssen Sie bei der USB den Mietvertrag und die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes vorlegen und nachweisen, dass Sie die Miete vor dem Zivildienst aus eigenem Einkommen, d.h. nicht mit Zuschüssen der Eltern, finanziert haben.
Den Antrag auf einen Mietzuschuss stellen Sie bitte bei der USB, die zum Zeitpunkt der Einberufung für Sie zuständig war/ist. Die USB ist meist dem Einwohnermeldeamt angegliedert.
Bis zu einer Entscheidung der USB über die Kostenübernahme, längstens jedoch für drei Monate, können Sie auf Antrag ein zinsloses Mietdarlehen von uns erhalten, das mit der monatlichen Soldabrechnung überwiesen wird.
Für Zivildienstleistende oder Helferinnen im Freiwilligen Sozialen Jahr, die im Carla-Teigeler-Haus, im Nessdeich oder im Neugrabener Dorf arbeiten, stehen je zwei Zimmer, bzw. im Neugrabener Dorf ein Zimmer zur Verfügung. Sie können diese Zimmer anmieten, wenn sie frei sind.
In den 9 Monaten Zivildienst bei uns haben Sie 20 Tage Urlaub. 2 Tage kommen hinzu, wenn Sie in einer Wohngruppe auch Nachtbereitschaften übernommen haben.
Seit 2002 können anerkannte Kriegsdienstverweigerer anstelle des Zivildienstes ein Freiwilliges Soziales Jahr ableisten. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie daran interessiert sind.
Weitere Informationen finden Sie im Internet auf der Seite des Bundesamtes für den Zivildienst www.zivildienst.de
2. Freiwilliges Soziales Jahr
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist seit 2002 nicht mehr auf ein Jahr beschränkt. Sie können ein FSJ auf bis zu 18 Monaten ausdehnen. Wir freuen uns, wenn Sie gleich für einen längeren Zeitraum planen.
Wenn Sie an einem FSJ bei Leben mit Behinderung Hamburg interessiert sind, dann sollten Sie sich zuerst eine Wohngruppe oder Tagesstätte heraus-suchen, dort anrufen und einen Termin für einen Besuch vereinbaren. Sie finden die Anschriften aller Einrichtungen in unserem Flyer "Zivildienst und Freiwilliges Soziales Jahr" und im Internet unter www.leben-mit-behinderung-hamburg.de . Sie können die Informationen auch von der Personalabteilung erhalten (Kontaktdaten siehe unten).
Bei Ihrem Besuch sprechen Sie mit Mitarbeiter/innen und Bewohner/innen, lernen alles kennen, können alles fragen und wissen dann, was Sie erwartet. Das Team der Einrichtung lernt Sie kennen und Sie und das Team können entscheiden, ob Sie Ihr FSJ dort ableisten sollen und wollen. Bitte besprechen Sie auch, wann Ihr FSJ beginnen soll. Sie können auch zwei oder drei Wohngruppen und Tagesstätten besuchen.
Wenn Sie sich entschieden haben, bitte unverzüglich die Personalabteilung informieren. Sie wird Ihnen erläutern, dass Sie für ein FSJ bei uns sehr willkommen sind, wir aber nicht selbst "Anstellungsträger" sind. Dazu arbeiten wir mit
- dem Elsa-Brändström-Haus im Deutschen Roten Kreuz e.V., Freiwilliges Soziales Jahr, Kösterbergstraße 62, 22587 Hamburg, Tel. 040-86 58 21
- dem DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e.V., Freiwilliges Soziales Jahr, Klaus-Groth-Platz 1, 24105 Kiel, Tel. 0431-570 74 42
- den Internationalen Jugendgemeinschaftsdiensten e.V. (IJGD), Katharinenstraße 13, 31135 Hildesheim, Tel 05121-20 661 30
- dem Internationalen Bund (IB), Horner Landstr. 46, 22111 Hamburg, Tel. 040-650 600 14
- und dem ASB Sozialeinrichtungen (Hamburg) GmbH, Schäferkampsallee 29, 20357 Hamburg, Tel. 040-833 98 230
zusammen. An welchen dieser Anstellungsträger Sie sich wenden, können Sie selbst entscheiden, Ihre Entscheidung ist wohnortunabhängig. Allerdings haben wir mit den Anstellungsträgern jeweils eine bestimmte Zahl von FSJ-Stellen vereinbart und evtl. sind diese Stellen bereits alle vergeben. Dann müssen Sie sich an einen anderen Träger wenden.
Ein FSJ ist möglich zwischen dem 16. und dem 27. Lebensjahr. Für 16-jährige gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz und damit bestimmte Einschränkungen der Arbeitszeit, die wir gern erläutern. Als FSJ’ler besuchen Sie während des FSJ Seminare der Anstellungsträger, die Teilnahme ist Pflicht und gilt als Arbeitszeit.
Die FSJ‘ler erhalten ein monatliches Taschengeld, Verpflegungsgeld und einen Mietzuschuss. Das Taschengeld ist unterschiedlich hoch, beim DRK Hamburg gibt es einen Mietzuschuss nur in Ausnahmefällen.
| DRK Hamburg | DRK Kiel | IJGD | IB | ASB | |
| Taschengeld | € 158,50 | € 154,00 | € 175,00 | € 170,00* | € 201,00 * |
| Verpflegung | € 210,00 | € 210,00 | € 195,00 | € 192,00 | € 205,00 |
| Summe | € 368,50 |
€ 364,00 | € 370,00 | € 362,00 | € 406,00 |
Wer bei den Eltern lebt, erhält einen Mietzuschuss in Höhe von € 36,00 (Ausnahme DRK Kiel € 25,00). Den Mietzuschuss in Höhe von maximal € 204,00 erhält nur, wer eine eigene Wohnung mit Beginn des FSJ´s hat. Bitte legen Sie als Nachweis eine Kopie des Mietvertrags vor. Auch ein Untermietvertrag, z. B. im Rahmen einer Wohngemeinschaft, wird akzeptiert. * Der Mietzuschuss in Höhe von € 36,00 für das Wohnen bei den Eltern ist bereits im Taschengeld enthalten. Ein weiterer Mietzuschuss wird nicht gewährt.
Für die Zeit des FSJ sind Sie nicht mehr im Rahmen der Familienversicherung Ihrer Eltern krankenversichert, sondern müssen selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung werden. Die Beiträge zur Sozial-versicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) trägt Leben mit Behinderung Hamburg in voller Höhe. Ihre Eltern erhalten weiter Kindergeld für Sie.
Für die Zeit des FSJ erhalten Sie von uns die HVV-ProfiCard, eine Fahrkarte für das Gesamtnetz des öffentlichen Nahverkehrs in Hamburg, die für alle Fahrten während des FSJ in Hamburg gültig ist. Dies gilt für FSJ’ler mit dem Anstellungsträger DRK Kiel, IB, und IJGD; FSJ’ler mit dem Anstellungsträger DRK Hamburg oder ASB erhalten die Fahrkarte von dort.
In einem 12-monatigen FSJ bei uns haben Sie 26 Tage Urlaub, dauert Ihr Freiwilliges Soziale Jahr länger, verlängert sich auch der Urlaub entsprechend. 2 Tage kommen hinzu, wenn Sie in einer Wohngruppe auch Nachtbereitschaften übernommen haben.
Nähere Informationen zum FSJ finden Sie im Internet auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter
www.bmfsfj.de/Politikbereiche/Freiwilliges-Engagement/fsj-foej.html
Eine Broschüre zum FSJ können Sie dort unter http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Kategorien/Publikationen/publikationsliste,did=3598.html bestellen.
3. Brückenpraktikum
Sie haben vor oder nach dem Zivildienst oder dem FSJ noch freie Zeit, die Sie sinnvoll nutzen wollen? Kommen Sie schon vor Beginn des Zivildienstes oder des FSJ zu uns. Bleiben Sie danach noch länger. Oder beides. Mit unserem Brückenpraktikum verlängern Sie Ihre Mitarbeit bei uns um bis zu 12 Monate. Als Brückenpraktikant/in erhalten Sie ein Praktikumsentgelt. Es entspricht dem Durchschnitt des Zivildienst/FSJ-Entgeltes, einmal auf der Grundlage vor und einmal nach Beendigung des Dienstes.
Eine Mietzahlung wird analog zum Zivildienst bzw. FSJ berücksichtigt. Daraus ergeben sich vier verschiedene Bruttovergütungen:
| ohne Mietzuschuss | mit Mietzuschuss | |
| vor dem Zivildienst / FSJ | € 585,50 | € 846,00 |
| nach dem Zivildienst / FSJ | € 616,00 | € 876,00 |
Als Brückenpraktikant/in erhalten Sie für die gesamte Praktikumszeit die HVV-ProfiCard.
FSJler/innen und ZDL, die bei den Eltern wohnen und im Anschluss ein Brückenpraktikum machen, erhalten im Brückenpraktikum einen Mietzuschuss, wenn Sie in eine eigene Wohnung ziehen. Wenn der Vertrag für ein Brückenpraktikum schon unterschrieben ist, wird der Mietzuschuss auch in den letzten beiden Monaten des FSJ gezahlt.
Wenn Sie an einem Brückenpraktikum interessiert sind, sprechen Sie bitte mit der Leitung Ihrer Einrichtung oder der Personalabteilung.
Ansprechpartner
Sie erreichen die Personalabteilung unter der Hotline 040-270 790 940.
Sie finden uns in der Geschäftsstelle von Leben mit Behinderung Hamburg, Südring 36, 22303 Hamburg-Winterhude. Zu erreichen mit der U-Bahn U 3 (gelb) und den Bussen 6 und 179 bis zum U-Bahnhof Borgweg. Hier kommen Sie zur unserer Wegbeschreibung
Mit freundlichen Grüßen
Die Personalabteilung
